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NEU Schweiz

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Wer ab dem 1.1.2021 einen Lernfahrausweis erwirbt und noch nicht 20 Jahre alt ist, muss neu eine praktische Lernphase von mindestens 12 Monaten durchlaufen.

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Jahrgang 2001/2002

Wenn Jugendliche mit Jahrgang 2001/2002 den Lernfahrausweis bis am 31.12.2020 erhalten, sind sie von der einjährigen Lernphase befreit. Ansonsten ist diese auch für sie Pflicht.

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Jahrgang 2003

Jugendliche mit Jahrgang 2003 können ab dem 1.1.2021 den Lernfahrausweis beantragen und bereits mit 17 Jahren in Begleitung Auto fahren. Sie dürfen die praktische Prüfung ab dem 18. Geburtstag ablegen und müssen somit nicht die einjährige Lernphase durchlaufen. Dies gilt jedoch nur, wenn sie den Lernfahrausweis bis am 31.12.2021 erhalten haben.  

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